§1 Geltungsbereich
1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie
nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden und auch dann, wenn der Käufer ausdrücklich auf
seine eigenen Liefer- und Zahlungsbedingungen hinweist oder denen der Verkäufers widerspricht
oder vorherige abweichende AGB’s bestanden haben. AGB’s des Käufers wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie
schriftlich bestätigt.
3) Spätestens bei Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen.
§2 Vertragsabschluß
1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung ist ein bindendes
Angebot und kann nach Wahl des Verkäufers mit einer Lieferung oder einer Auftragsbestätigung
innerhalb von 8 Tagen angenommen werden. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur durch Schriftform abgewichen
werden.
2) Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder
Zusicherungen zu treffen.
3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich
oder Herstellerangaben entnommen.
1) 2) §3 Preise
Etwaige genannte oder bestätigte Preise sind 8 Tage , wenn nicht unvorhersehbare
Änderungen bei z.B. Umsatzsteuer, Ein- und Ausfuhrzoll, Wechselkursen, Versicherung
und/oder Kriegsversicherungsprämien oder Preiserhöhungen der Vorlieferanten eintreten.
Diese gehen dann zu Lasten des Käufers. Alles Preise sind netto und werden zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Geltungsdauer befristeter Angebote erfahren Sie jeweils dort, wo sie im Shop
dargestellt werden. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein
Aktionsartikel schneller als vorhergesehen ausverkauft bzw. vergriffen ist. Wir geben
deshalb keine Liefergarantie. „Es gilt solange der Vorrat reicht.”
3) Diese Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich ab Lager Mühlheim am Main
und sind nicht skontierbar, soweit nicht anders angegeben.§4 Lieferungen und Leistungen
1) Liefertermine sind unverbindlich, der Verkäufer ist jedoch bemüht diese einzuhalten, soweit er
nicht durch außergewöhnliche Umstände wie Verfügung von Behörden, Streik, Aussperrung,
Devisenbehinderung, Krieg, Brand, Blockaden, Energiemangel usw. daran gehindert wird. Auch
bestätigte Termine der Vorlieferanten werden unverbindlich weitergegeben.
Der Verkäufer ist berechtigt, diese Termine um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Frist hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2) Falls die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Verkäufer berechtigt, vom noch nicht
erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder
wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung befreit, so kann der Käufer hieraus keinen
Schadenersatz herleiten.
3) Falls der Verkäufer wegen Nichtverfügbarkeit der Ware / Leistung vom Vertrag zurücktritt,
informiert er den Käufer unverzüglich hierüber und erstattet die Gegenleistung des Käufers zurück.
4) Kann der Verkäufer die verbindlich genannten Termine aufgrund seines eigenen Verschuldens
nicht einhalten, hat der Käufer einen Anspruch auf 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges,
jedoch nicht mehr als 5% des Rechnungswertes insgesamt.
5) Falls der Käufer die Ware oder Leistung nicht sofort annehmen kann, aus welchem Grund auch
immer, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu lasten des Käufers.
6) Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt.
7) Aufträge an de Verkäufer zur Weiterverarbeitung und Veredelung der Ware gehen voll in den
Gefahrenbereich des Käufers über, besonders dann, wenn Dritte an diesem Geschäft beteiligt
sind.
§5 Farbbezeichnungen und Größenangaben
Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und
Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln
angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder
allgemeingültige Farbvorstellungen sind
§6 Gefahrenübergang
1) Die Gefahr geht mit Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über.
Falls der Versand unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf
den Käufer über. Leistungsort ist Mühlheim am Main, auch im Falle von Rückgewähr aufgrund
Aufhebung oder Wandlung des Kaufvertrages.
§7 Gewährleistung und Mängel
1) Der Käufer hat die Ware sofort auf Mängel, Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, besonders
dann, wenn die Ware weiterveräußert, bedruckt, bestickt oder sonst wie weiterverarbeitet werden
soll. Der Käufer ist verpflichtet, Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlichdem Verkäufer mitzuteilen. Die Anzeige muss Art und Umfang der Vertragswidrigkeit genau
benennen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, jedoch maximal innerhalb
6 Monate nach Eingang der Ware, schriftlich mitgeteilt werden.
2) Im Falle von Mängel ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl diese auszubessern oder
Ersatz zu liefern. Falls dies nicht möglich ist, kann er auch ganz oder teilweise vom Vertrag
zurücktreten.
3) Schlägt auch diese Nachbesserung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung
des Preises oder die Wandlung des Vertrages hinsichtlich der mangelhaften Ware verlangen,
jedoch nicht die der ordnungsgemäß gelieferten Ware.
4) Gewährleistungen nach den Ziffern 1-3 stehen nur den Käufer zu, sind nicht abtretbar und
verjähren nach 6 Monaten.
5) Für fehlerhafte Leistungen an der Ware durch Dritte (z.B. Druck, Stick) kann der Verkäufer
ausdrücklich nicht haftbar gemacht werden. Derartige Fehler müssen dem Verkäufer sofort nach
Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Bei berechtigten Fehlern, die aufgrund der
Weiterverarbeitung entstanden sind, kann der Verkäufer dieser an den Dritten weitergeben und
wird den Käufer hierüber informieren und evtl. Ersatzleitungen an diesen weitergeben. Dies ist
dem Käufer bekannt und wird hiermit ausdrücklich bestätigt.
6) Die Gewährleistungsansprüche sind durch o. g. Ziffern vollständig geregelt und schließen
etwaige Ansprüche jeglicher Art des Käufers aus, soweit das Gesetz dies zulässt.
§8 Eigentumsvorbehalt
1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen (auch evtl.
Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsbeziehung vor.
2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern,
solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Dies gilt auch für evtl. andere Rechnungen aus
Geschäftsbeziehungen zum Verkäufer.
Der Käufer ist jedoch verpflichtet, diese Waren gem. §6, 1) auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Nach
Bearbeitung der Ware ist die Wandlung oder Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig.
3) Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen des
Käufers tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung an den
Verkäufer ab.
4) Die Forderung kann nach Wahl des Verkäufers vom Käufer selbst oder vom Verkäufer
eingezogen werden. Der Käufer ist verpflichtet, Dritte auf das Sicherungseigentum an der Ware bis
zur vollständigen Bezahlung der Ware hinzuweisen.§9 Zahlung
1) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsstellung rein netto zahlbar.
2) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Hierüber wird der Käufer unverzüglich
informiert. Zunächst werden die Zahlungen auf andere Kosten und Zinsen angerechnet.
3) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über das Geld verfügen kann
(Wechsel nach deren Fälligkeitsdatum). Ist der Käufer in Verzug, so kann der bankübliche Zins für
Kontokorrentkredite berechnet werden.
4) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen berechtigt, dies gilt auch für Mängelrügen.
5) Wenn dem Käufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen, insbesondere ein Zahlungsversprechen nicht eingehalten wird oder der Käufer in Verzug
gerät, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn diese nach
Zahlungsbedingung noch nicht fällig wäre. der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt,
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§10 Haftungsbeschränkung
1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen
dessen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur
soweit, als Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Unberührt hiervon
bleiben Schadensersatzansprüche wegen der mindestens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§11 Anwendbares Recht, Schlussbestimmung
1) Für jeden Vertrag und alle Rechtsbeziehungen gilt auch das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für alles Streitigkeiten ist Offenbach am Main. Der Verkäufer kann
jedoch nach seiner Wahl auch im Wohnort des Beklagten seine Ansprüche geltend machen.
2) Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes finden keine Anwendung.
3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
























































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